Privatversicherte/ Selbstzahler benötigen einen Behandlungsvertrag, der direkt mit dem Therapeuten abgeschlossen wird.
Die therapeutischen Leistungen werden hier mit dem 1,6-fachen des aktuell gültigen GKV Satzes berechnet.
Als Privatversicherter/ Selbstzahler besteht eine Verpflichtung zur Begleichung der Rechnung unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung durch die Krankenversicherung.
Die für die logopädische Therapie entstehenden Kosten können die Erstattungssätze der Krankenversicherung übersteigen. Je nach Vertrag mit der Versicherung muss möglicherweise ein Teil der Kosten selbst getragen werden.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenversicherung die Höhe der Kostenübernahme ab.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte… (Zitat von John Ruskin)